Service

Für jede qualifizierte Rechtsberatung entstehen natürlich Kosten. Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten sich die Gebühren nach dem Wert der Angelegenheit.
Im Bereich der Beratung setzt das RVG einen Rahmen für die Gebühren. Bei der Erstberatung darf ein Betrag von 190,- € zzgl. MWSt. nicht überschritten werden. Sprechen Sie uns auf die Höhe der in Ihrem Fall entstehenden Gebühren an. Soweit Sie berechtigt sind, Beratungs- oder Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, können Sie diese mit den Formularen selbst beim zuständigen Gericht beantragen oder mit unserer Hilfe.

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Nachfolgend stellen wir Ihnen häufig benötigte amtliche Vordrucke sowie Vollmachten zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung: